Elektroordnung

Kleingartenverein Neuland e.V.

Elektroordnung

(Die Elektroordnung kann auch als PDF unter folgendem LInk
heruntergeladen werden: Elektroordnung des KGV Neuland e.V.
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Dokumente zum Download zur Verfügung.)

§ 1 Allgemeine Grundsätze

Diese Ordnung gilt für gesamte Elektro-Anlage des Gartenvereins.

Der Rechtsträger der Elektro- Anlage ist der Kleingärtnerverein „Neuland e.V.“. Rechte und Pflichten gegenüber Dritten werden vom Vorstand des Vereins wahrgenommen. Zur Abwicklung der Geschäfte innerhalb und außerhalb des Vereins beruft der Vorstand einen Beauftragten.

Die Verantwortung des Vereins für die Elektro-Anlage endet an den 11 Unterverteilerkästen der Hauptverteilungsanlage. Ab Anschluss Unterverteilungskasten sind die Nutzer der Anschlüsse Eigentümer und verantwortlich für die vorschriftsmäßige Installation ihrer Abnehmeranlage, deren Sicherheit, Pflege und Wartung.

§ 2 Wiederinbetriebnahme stillgelegter Elektro-Anschlüsse

Der Wiederanschluss von neuen Nutzern bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Er ist nur durch einen befugten Fachmann/Firma auf eigene Kosten vorzunehmen. Eine Kopie des Abnahmeprotokolls ist beim Vorstand zu hinterlegen.

§ 3 Wartung und Reparaturen der Hauptverteilungs- und Abnehmeranlage

  1. Wartungs- und Reparaturarbeiten der Hauptverteilungsanlage, sowie Schaltungen, dürfen nur unter Anleitung eines befugten Fachmannes oder durch diesen selbst erfolgen.
  2. Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Abnehmeranlage unterliegen der Kompetenz des Nutzers, müssen aber geltenden Vorschriften entsprechen.

§ 4 Haftung für verursachte Schäden

  1. Schäden an der Elektro-Anlage sind grundsätzlich an den Vorstand oder Elektro- Beauftragten zu melden.
  2. Für alle Schäden, die an der Elektro-Anlage oder durch die Elektro-Anlage entstehen, haftet der Verursacher. Die Art des Schadensersatzes muss dem tatsächlichen, unmittelbaren Schaden entsprechen. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb § 5 Kontrollen

Plomben- und Anlagenkontrollen werden nicht angekündigt. Den Kontrolleuren (Vorstand oder vom Vorstand Beauftragte) ist ungehindert Zutritt bis zum Zählerausgang zu gewähren. Die Kontrollen sollen helfen Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen. Unregelmäßigkeiten und Differenzen entstehen z. B. durch verschlissene, defekte oder manipulierte Unterzähler.

§ 6 Finanzen

  1. Die verbrauchte Elektroenergie, einschließlich der Bereitstellungsgebühr, wird von den Abnehmern entsprechend den gültigen Tarifen bezahlt. Die Ablesung der Elektro- Zählerstände erfolgt am Tag an dem das Wasser abgestellt und abgelesen wird.
  2. Jeder Nutzer hat eine Vorauszahlung zu entrichten. Diese Vorauszahlung dient zur Deckung von Abschlagszahlungen an den Versorger und der jährlichen Schlussrechnung. Grundlage dafür ist der Vorjahresverbrauch.
  3. Der Schwellenwert wird vom Vorstand nach Auswertung der Stromablesung festgelegt. Dabei werden alle Kosten (auch Differenzen), die mit dem Strombezug, Stromverteilung und Überprüfung für die gesamte Anlage im Zusammenhang stehen auf die Anzahl der Anschlüsse aufgeteilt.
  4. Grundlage der Abrechnung an die Nutzer sind die geltenden Preise des Versorgers im Bezugsjahr.

§ 7 Sanktionen

  1. Ein ungenehmigter Anschluss einer Abnehmeranlage an die Vereinsanlage, sowie das grobfahrlässige oder vorsätzliche Verursachen von Schäden an der Elektro-Anlage, zieht einen Ausschluss aus dem Kreis der Elektro-Nutzer nach sich. Über die Dauer entscheidet der Vorstand.
  2. Abnehmeranlagen mit veralteten Zählern oder anderen offensichtlichen Mängeln werden bis zu deren Beseitigung gesperrt.
  3. Bei nicht termingerechter Zahlung des Energieverbrauches wird der betreffende Anschluss bis zur Bezahlung der offenen Beträge gesperrt. Erst nach Begleichung der Zahlungsschuld erfolgt die Wiederzuschaltung.

Diese Ordnung wurde in Ihrer aktuellen Fassung durch die Mitgliederversammlung vom 04.04.2009 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft. Die vorherige verliert ihre Gültigkeit.

Eine Aufhebung oder Änderung dieser Bestimmung kann nur durch Beschluss (einfache Mehrheit) der Mitgliederversammlung vorgenommen werden.

 

KGV Neuland e.V.
- Vorstand -